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Kann jemand anders für mich die Prüfung buchen?
Nein, das ist nicht möglich.
Warum ist das so?
Damit der Buchungsprozess reibungslos abläuft, ist es zwingend erforderlich, dass alle Prüfungskandidaten ihre Prüfungen selbstständig buchen und den Dienstleistungsvertrag abschließen. Dies umfasst:
– Angabe eigener Daten: Die eingegebenen Daten müssen korrekt und vollständig vom Prüfungskandidaten selbst stammen.
– Vertrautmachung mit den Prüfungsbedingungen: Der Prüfungskandidat ist verantwortlich, sich eigenständig mit den Bedingungen und Abläufen der Prüfung auseinanderzusetzen.
– Bestätigung der AGB und Widerrufsregeln: Nur der Prüfungskandidat kann diese rechtlich bindend akzeptieren.
– Hinterlegung der eigenen E-Mail-Adresse: Diese Adresse wird später auf dem Zertifikat abgedruckt.
Unsere Erfahrung zeigt, dass die Bestehensquote bei Personen, die ihre Prüfung nicht eigenständig buchen, unter 5 % liegt. Dies liegt oft daran, dass die notwendige Ernsthaftigkeit fehlt, sich aktiv auf die Prüfung vorzubereiten.
Vertragliche Verpflichtungen
Die Person, die im Checkout-Bereich ihre Daten eingibt, wird unser Vertragspartner.
– Nachträgliche Änderungen aufgrund von Falschbuchungen sind nicht möglich.
– Eine Übertragung des Vertrags auf Dritte ist ausgeschlossen.
Hilfestellungen und Übersetzungen
Unsere Webseite kann mit dem Übersetzungs-Plugin oben auf der Seite in andere Sprachen übersetzt werden. Für die Übersetzung von E-Mails können Tools wie der Google Übersetzer genutzt werden.
Hilfe durch Dritte
In Deutschland kommt es häufig vor, dass hilfsbereite Personen ausländischen Staatsangehörigen oder Geflüchteten Unterstützung anbieten, z. B. beim Buchen von Prüfungen. Obwohl diese Hilfe gut gemeint ist, kann sie dazu führen, dass Prüfungskandidaten die Möglichkeit verlieren, eigenverantwortlich zu handeln. Die eigenständige Buchung ist jedoch ein zentraler Bestandteil des Prozesses. Sie fördert die Verbindlichkeit und hilft den Kandidaten, sich mit den Prüfungsanforderungen vertraut zu machen.
Datenschutz
– Aus Datenschutzgründen können wir keine direkte Kommunikation mit Dritten über Prüfungskandidaten führen.
– E-Mails von Dritten werden von uns nicht beantwortet und ungelesen gelöscht.
Rechtliche Hinweise
Wenn eine andere Person ohne Vollmacht eine Prüfung bucht, handelt es sich um eine unerlaubte Stellvertretung gemäß § 179 BGB.
– Folgen: Die Person, die ohne Vollmacht handelt, haftet selbst, wenn der Vertretene den Vertrag nicht genehmigt.
– Dies kann zu Schadensersatzansprüchen oder zur Erfüllung des Vertrags führen.
– Eine Verantwortung unsererseits als Vertragspartner besteht in solchen Fällen nicht.
Zusammenfassung
– Der Dienstleistungsvertrag muss direkt zwischen dem Prüfungskandidaten und unserem Unternehmen geschlossen werden.
– Die Willenserklärung und Buchung müssen vom Prüfungskandidaten selbst erfolgen.
– Nur so können rechtliche und organisatorische Anforderungen erfüllt und ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden.