Prüfungen der Bellamundo UG
Prüfungsordnung
Diese Prüfungsordnung ist für alle Prüfungen der Bellamundo UG gültig. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung aktuelle Fassung.
Revision 08
25.08.2024
§ 0. Begriffe
Bewerterlizenz: Berechtigt zur Bewertung schriftlicher Leistungen. Die Lizenz muss zum Zeitpunkt der Prüfung für das jeweilige Prüfungsfach gültig sein.
Prüfungsteilnehmende: Personen, die eine Prüfung ablegen.
Prüfungsträgerschaft: Organisation oder Einzelperson, die für Erwerb, Entwicklung oder Auswahl von Prüfungen verantwortlich ist.
Externes Referenzsystem: Sprachprüfungen haben in der Regel den Anspruch, sich auf ein externes Referenzsystem zu beziehen. In Europa ist dieses Referenzsystem seit mehr als einer Dekade der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER).
Prüfungsstandard/norm: Standard, der die Abläufe einer Prüfung regelt und hierbei das Referenzsystem implementiert hat.
Prüfende: Person, die in der mündlichen Prüfung prüft.
Prüfungsaufsicht: Person, die während einer Prüfung, insbesondere während des schriftlichen Teils, Aufsicht führt.
Bewertende: Person oder Organisation, die für die Interpretation der Leistung eines Prüfungsteilnehmenden bei den Prüfungsaufgaben zuständig ist und dem Prüfungsteilnehmer angemessene Berichte und Rückmeldungen zur Verfügung stellt.
Auswerter: Person, die den Subtest „Schriftlicher Ausdruck / Schreiben“ bewertet.
Prüfungsteil: Schriftliche und Mündliche Prüfung.
Subtests: Unterbereiche der beiden Hauptteile „schriftlich“ und „mündlich“.
Schriftliche Prüfung: Gesamtheit der Subtests zum Hörverstehen, Leseverstehen, Schriftlicher Ausdruck, Sprachbausteine (Wortschatz/Grammatik).
Mündliche Prüfung: Subtest zum Bereich Sprechen.
Live-Scoring: Von einer Person durchgeführte Auswertung einer Prüfung während der Durchführung einer Prüfung.
Handscoring: Von einer Person durchgeführte Auswertung einer Prüfung nach der Durchführung einer Prüfung.
Musterprüfung: Veröffentlichtes Beispieldokument, das Prüfungsdesign und Aufgaben einer Prüfung darstellt und als Prüfungsvorbereitung genutzt werden kann.
Prüferlizenz: Berechtigt zur Abnahme von mündlichen Prüfungen und zur Bewertung mündlicher Leistungen.
Prüfungssatz: Aufgabenblätter zu allen Subtests sowie die mp3-Hördatei zum Subtest „Hörverstehen“.
Prüfungsdokumente: Dokumente, die zur Administration der Prüfung notwendig sind (Live-Scoring Bogen, Protokoll, Checklisten, Richtlinien zur Durchführung u. a.).
Prüfungsordnung: Dokument, das festlegt, wie eine bestimmte Prüfung durchgeführt wird.
Zertifikat: Ergebnismitteilung bei bestandener Prüfung.
Ergebnisbogen: Ergebnismitteilung
Qualifikation: Nachgewiesene Ausbildung, Schulung und ggf. Berufserfahrung.
Zertifizierungsstelle: Eine Zertifizierungsstelle ist allgemein eine Organisation, die Zertifizierungen in bestimmten Bereichen (zum Beispiel Industrie-Service, Management-Systeme, Produkt-Zertifizierungen und – Prüfungen) durchführt, in Deutschland zum Beispiel DQS, diverse TÜVs, Dekra und ähnliche, und bei Bestehen der Überprüfung ein entsprechendes Zertifikat oder eine Prüfplakette ausstellt.
§ 1 Grundlagen der Prüfung
Bellamundo bietet Deutschprüfungen mit Orientierung am Europäischen Referenzrahmen für Sprachen an. Die Prüfungen werden online abgelegt. Zur Durchführung von Onlineprüfungen wird bis auf Weiteres die Software Zoom genutzt.
Gemäß dem GER werden die sprachlichen Fähigkeiten in sechs Stufen eingeteilt: A1, A2, B1, B2, C1 und C2. Jede Stufe bezieht sich auf bestimmte Fertigkeiten und Kompetenzen, die eine Person in der jeweiligen Sprache erworben hat. Diese Fähigkeiten und Kompetenzen umfassen:
- Hörverstehen (Listening): Die Fähigkeit, gesprochene Sprache zu verstehen und Informationen aus gesprochenen Äußerungen zu extrahieren.
- Leseverstehen (Reading): Die Fähigkeit, geschriebene Texte zu lesen und Informationen aus ihnen zu erfassen.
- Mündlicher Ausdruck (Speaking): Die Fähigkeit, mündlich in der Sprache zu kommunizieren, sich auszudrücken, Ideen zu äußern und an Gesprächen teilzunehmen.
- Schriftlicher Ausdruck (Writing): Die Fähigkeit, schriftlich in der Sprache zu kommunizieren, Texte zu verfassen, Informationen klar und verständlich auszudrücken.
Diese Fertigkeiten werden in Bezug auf verschiedene Wissensgebiete, Fähigkeiten oder Kompetenzen bewertet, die typischerweise für den Sprachgebrauch relevant sind. Beispiele für solche Wissensgebiete sind:
- Alltagssituationen: Die Fähigkeit, im Alltag zu kommunizieren, wie zum Beispiel das Vorstellen, Einkaufen, Reisen oder das Beschreiben von Personen und Orten.
- Arbeit und Beruf: Die Fähigkeit, in beruflichen Kontexten zu kommunizieren, Fachbegriffe zu verstehen und zu verwenden oder Informationen in schriftlicher Form bereitzustellen.
- Kultur und Gesellschaft: Die Fähigkeit, kulturelle Aspekte und soziale Normen in der Sprache zu erkennen und zu verstehen sowie über verschiedene kulturelle Themen zu sprechen.
- Bildung und Lernen: Die Fähigkeit, akademische oder schulische Inhalte zu verstehen und darüber zu kommunizieren, wie zum Beispiel das Verstehen von Vorlesungen, das Lesen von Texten oder das Verfassen von Essays.
§ 2 Zweck und Anwendungsbereich der Prüfungen
Die Prüfung und das von Bellamundo ausgestellte Zertifikat dokumentieren die jeweiligen Stufen der sechsstufigen Kompetenzskala des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Ziel der Prüfung ist das Erreichen eines für die Zertifikatsausstellung erforderlichen Punktestands. Die Prüfungen der Bellamundo UG sind für Menschen zum Nachweis von Sprachkenntnissen in Deutsch als Fremdsprache und Deutsch als Zweitsprache konzipiert, so unter anderem Schüler und Jugendliche, Berufstätige, Erwachsene Lernende und Einwanderer.
Zweck der Prüfungen:
- Beurteilung des Wissensstands oder der Kompetenzen der Prüfungsteilnehmer
- Vergleich der Leistungen der Teilnehmer untereinander oder im Verhältnis zu einem bestimmten Standard
- Überprüfung der Wirksamkeit eines Lehrplans oder der Unterrichtsmethoden
- Ermittlung der Bedürfnisse für weitere Bildungs- oder Trainingsmaßnahmen
§ 3 Standards und Zuverlässigkeit
Die Prüfung wird weltweit nach einheitlichen Kriterien durchgeführt und bewertet. Bellamundo Sprachprüfungen orientieren sich am GER und wenden die ISO29992 als Prüfungsnorm an, die speziell für Prüfungen entwickelt wurde. In der Normausarbeitung wurde von Bellamundo der GER als Referenzsystem implementiert. Das alles zusammen wurde von der DeuZert (Zertifizierungsstelle) zertifiziert.
§ 4 Prüfungsverantwortliche
Prüfungsverantwortliche und Prüfungszentren müssen mit dem System der Bellamundo Prüfungen, einschließlich der Prüfungsordnung, vertraut sein. Die Prüfungsverantwortlichen sind für die standardisierte Prüfungsdurchführung gemäß der Prüfungsordnung und Prüferordnung verantwortlich. Dazu gehören insbesondere auch die Verantwortung für die Prüfungssicherheit und der sachgerechte Umgang mit den Prüfungsunterlagen. Prüfungsverantwortliche müssen mit der eingesetzten Software vertraut sein.
§ 5 Einhaltung und Überwachung der Sicherheitsrichtlinien
Über die Durchführung der Prüfung wird ein Protokoll geführt, das besondere Vorkommnisse während der Prüfung festhält und mit den Prüfungsergebnissen und dem Prüfbericht auf Bellamundo Servern archiviert wird. Protokolle werden Bellamundo und einem Gutachter zugänglich gemacht. Alle Prüfungen werden aufgezeichnet und Bellamundo zugänglich gemacht.
§ 6 „Barrierefreie“ Prüfungsbedingungen
Für Prüfungsteilnehmer mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen gelten besondere zusätzliche Regelungen. Es kann schriftlich an Bellamundo ein Antrag auf zeitliche Verlängerung der Prüfung gestellt werden. Falls erforderlich, wird eine individuelle Prüfung entwickelt. Der sprachliche Schwierigkeitsgrad bleibt hierbei jedoch unverändert.
§ 7. Wiederholungsprüfungen
Eine Prüfung kann als Gesamtes beliebig oft wiederholt werden. Das Wiederholen bzw. Nachholen einzelner Prüfungsteile ist nicht möglich.
§ 8 Anrechnung von Teilergebnissen
Die Anrechnung von Teilergebnissen von Bellamundo Prüfungen oder Prüfungen fremder Prüfungsanbieter ist nicht möglich.
§ 9 Prüfungsgebühren
Das Entgelt für die Prüfungsdurchführung ist bei Buchung der Prüfung über die Webseite der Bellamundo UG sofort fällig. Die aktuellen Preise sind der Webseite www.bellamundo.world zu entnehmen.
§ 10 Prüfungstermine und Anmeldung
Die Anmeldung für Prüfungstermine kann auf der Webseite der Bellamundo UG nach Verfügbarkeit durchgeführt werden.
Vor Anmeldung zur Prüfung erhalten die Prüfungsinteressierten ausreichend Möglichkeiten, sich auf der Webseite der Bellamundo UG via Internet über die Prüfungsanforderungen, die Prüfungsordnung und Durchführung und über die anschließende Mitteilung der Prüfungsergebnisse zu informieren. Die Prüfungsordnung und Prüfungsstrukturen mit dem vorgesehenen Zeitaufwand der Prüfung sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der Webseite der Bellamundo UG einsehbar. Mit der Anmeldung bestätigen die Prüfungsteilnehmende, dass sie die jeweils geltende Prüfungsordnung zur Kenntnis genommen haben und anerkennen. Für die Anmeldung, den Vertragsabschluss und die Vertragsabwicklung gelten vorrangig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bellamundo UG. Nähere Information zu den Anmeldemöglichkeiten enthält das Anmeldeformular bzw. die Prüfungsbeschreibung im Internet.
§ 11 Teilnahmevoraussetzungen
Die Prüfungen der Bellamundo UG können von allen Prüfungsinteressierten mit einem Mindestalter von 18 Jahren und unabhängig vom Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit abgelegt werden. Bellamundo empfiehlt, vor den Prüfungen einen entsprechenden Sprachkurs zu belegen und die Prüfung innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung des Kurses durchzuführen.
Personen, die Zertifikate oder Dokumente der Bellamundo UG gefälscht haben, sind für die Dauer von 10 Jahren ab Kenntniserlangung der Bellamundo UG von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen.
Personen, die Prüfungsinhalte an Dritte weitergegeben haben, werden für die Dauer von 10 Jahren ab Kenntniserlangung der Bellamundo UG von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen.
§ 12 Technische Voraussetzungen
12.1 Onlineprüfungen
Grundkenntnisse des Prüfungsteilnehmenden der Computerbedienung werden vorausgesetzt. Das notwendige technische Know-how und das folgende Equipment sind erforderlich. Das Equipment muss für die gesamte Prüfungsdauer vollständig funktionieren und zu Beginn aktiviert sein:
- Notebook/Laptop/PC mit Monitor/Bildschirm, Zoom Installation einer Webcam und einem Mikrofon,
- PC-Lautsprecher oder Kopfhörer,
- stabile Internetverbindung min 600 kbps Upload– und Download,
- ein Smartphone mit stabiler Internetverbindung, Kamera und Zoom-App Installation
12.2 Digitale Präsenzprüfungen
Das Equipment bei digitalen Präsenzprüfungen wird vom Prüfungszentrum zur Verfügung gestellt. Grundkenntnisse des Prüfungsteilnehmenden der Computerbedienung werden vorausgesetzt.
§ 13 Räumliche Voraussetzungen
13.1 Onlineprüfungen
Prüfungsteilnehmende stellen sicher, dass keine Störungen wie Telefonklingeln oder Besuche während der Prüfung auftreten. Prüfende sichern ebenfalls den störungsfreien Ablauf der Prüfung. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Der Prüfungsteilnehmende muss sich alleine in einem geschlossenen Raum aufhalten indem sich keine persönliche Gegenstände befinden.
- Der Raum darf nur einen Zugang haben,
- Hände und Gesicht des Prüfungsteilnehmenden müssen während der ganzen Prüfung zu erkennen sein.
13.2 Digitale Präsenzprüfungen
Das Prüfungszentrum stellt entsprechend der gültigen Fassung der Allgemeinen Richtlinien für die Durchführung einer digitalen Präsenzprüfung die Räumlichkeiten zur Verfügung.
§ 14 Konsequenzen bei mangelhaften Voraussetzungen von Onlineprüfungen
Sollte die räumlichen und technischen Voraussetzungen nicht gegeben sein oder der Raum durch den Prüfungsteilnehmer verlassen werden, wird die Prüfung abgebrochen und als „nicht bestanden“ gewertet. Ein Anspruch auf Erstattung der Prüfungsgebühren ergibt sich hierdurch nicht.
§ 15 Feststellung der Identität und Ausweispflicht
15.1 Identitätsnachweis vor dem Prüfungstermin
Die Identität des Prüfungsteilnehmers muss zweifelsfrei festgestellt werden. Aus rechtlichen und Gründen der Prüfungssicherheit sind vor der Prüfung die Vorder- und Rückseite eines gültigen, offiziellen Ausweisdokuments (Internationaler Reisepass oder von der Bundesrepublik Deutschland ausgestellte Ausweise) sowie ein aktuelles Selfie ohne Kopfbedeckung über die Bellamundo Prüfungsteilnehmer-App hochzuladen. Der Kunde erhält nach der Buchung den Link zur App und eine Checkliste. Das gleiche Ausweisdokument muss zu Beginn der Prüfung dem Prüfer vorgelegt werden. Fiktionsbescheinigungen, Führerscheine, Dokumente ohne Lichtbild oder abgelaufene Dokumente sind nicht zulässig. Die Nutzung von Ausweisfotos oder abfotografierten Bildern als Selfie ist ebenfalls verboten
15.2 Identitätsnachweis am Prüfungstermin
Der Bellamundo-Prüfende ist verpflichtet, die Identität des Prüfungsteilnehmers zweifelsfrei zu überprüfen. Dazu müssen sich die Prüfungsteilnehmer vor Beginn der Prüfung und jederzeit während des Prüfungsablaufs mit einem gültigen, offiziellen Lichtbildausweis ausweisen. Dieser Ausweis muss jederzeit vorgelegt werden können, damit der Prüfer die Identität anhand des Namens, der persönlichen Angaben sowie der Merkmale wie Größe, Statur, Gesichtszüge und Unterschrift eindeutig feststellen kann.
Unzureichende Legitimation, etwa durch fehlende offizielle Dokumente, einen zweifelhaften Gesichtsabgleich, unzureichende Sicherheitsmerkmale, fehlende Fotos oder das Tragen von Kopfbedeckungen, führen zum Abbruch der Prüfung. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Prüfungsgebühren.
Bellamundo hat das Recht, über die Art des Bilddokuments zu entscheiden und weitere Maßnahmen zur Klärung der Identität durchzuführen. Die Entscheidung, welche Dokumente akzeptiert werden und welche weiteren Maßnahmen zur Identitätsfeststellung vorgenommen werden können, liegt bei Bellamundo. Bei Täuschungsversuch oder Täuschung im Zusammenhang mit der Prüfung der Identität des Prüfungsteilnehmers wird dieser und alle an der Identitätstäuschung beteiligten Personen von der Prüfung ausgeschlossen.
15.3 Unzulässige Dokumente
Folgende Dokumente sind für die Identifikation nicht zulässig:
- PDF-Dokumente
- Fiktionsbescheinigungen
- Führerscheine
- beglaubigte Dokumente
- Selfie: Ausweisfotos oder abfotografierten Fotos
§ 16 Durchführung der Prüfung
16.1 Onlineprüfung
Die Prüfung findet per Zoom statt. Der/die Prüfende stellt hiermit eine audiovisuelle Verbindung über die Webcam zum PC/Computer des Prüfungsteilnehmenden her und prüft nach Feststellung der Identität, ob die, technischen und räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Der Prüfungsteilnehmende ist verpflichtet eine sogenannte 360°-Raumkontrolle durchzuführen, d.h., sie müssen den Erfassungswinkel der eingesetzten Kamera so bewegen, dass die Aufsichtsperson die gesamte Prüfungsumgebung sehen kann, um nachzuweisen, dass er/sie sich allein darin befindet und keine Hilfsmittel neben sich hat. Bei Verdacht auf einen Betrugsversuch muss die 360°-Raumkontrolle gegebenenfalls auf Aufforderung der Aufsichtsperson wiederholt werden. Die Aufmerksamkeit des Prüfungsteilnehmenden muss sich über die gesamte Prüfungsdauer stets auf den Bildschirm richten. Bellamundo empfiehlt den Prüfungsteilnehmenden, sämtliche privaten Gegenstände, die Rückschlüsse auf Informationen über sie ermöglichen (z.B. an sie adressierte Dokumente, Glaubenssymbole, Fotos etc.), vor Durchführung der Raumkontrolle entweder abzudecken oder aus der Prüfungsumgebung zu entfernen.
Die Sicherheit und Integrität der Prüfung wird sichergestellt, indem die Prüfungsteilnehmenden durchgehend durch Video- und Audioaufzeichnungen überwacht werden. Während der gesamten Prüfung muss die Kamera den Prüfungsteilnehmenden zeigen. Die Prüfungsteilnehmenden aktivieren zudem ein Smartphone mit digitaler Kamera und einer Zoom Installation und positionieren dieses so, dass die Hände sowie der Monitor zu sehen sind.
Die Prüfung wird auf dem Desktop des Prüfenden geöffnet und dem Prüfungsteilnehmenden mit Zoom zur Bearbeitung freigegeben. Die Prüfung muss im Vollbildmodus durchgeführt werden Audiovisuelle Dateien werden auf dem Desktop des Prüfenden abgespielt.
Die Prüfung beginnt. Der/die Prüfende kontrolliert die verbleibende Zeit und informiert den Prüfungsteilnehmenden darüber. Weitere Kommunikation ist nicht gestattet. Die Prüfung erfolgt ausschließlich in der Prüfungsdatei. Nach Ablauf der vorgegebenen Zeit wird die Prüfung beendet. Prüfungsteilnehmer dürfen während der mündlichen Prüfung Stift und Papier verwenden.
Während der Prüfung erfassen und verarbeiten wir die Antworten der Prüfungsteilnehmenden auf die jeweiligen Fragestellungen. Anhand dieser Antworten erfolgt die Prüfungsbewertung gemäß der jeweils gültigen Prüfungsordnung. Die Video- und Audioaufzeichnungen werden nach der Prüfung nochmals daraufhin überprüft, ob eine Person möglicherweise gegen die Bedingungen der Prüfung verstoßen hat (v.a. Betrugsversuche, Versuche unberechtigten Auslesens der Prüfungsunterlagen) und dann gegebenenfalls zu Ermittlungszwecken weiterverarbeitet.
16.2 Digitale Präsenzprüfung
Die Prüfung findet nach Feststellung der Identität, auf dem Computer des Prüfungszentrums über eine Prüfungssoftware statt. Die Internetverbindung wird durch das Prüfungszentrum zur Verfügung gestellt. Die Aufmerksamkeit des Prüfungsteilnehmenden muss sich über die gesamte Prüfungsdauer stets auf den Bildschirm richten. Die Prüfung wird im Browser des Prüfenden geöffnet und zur Bearbeitung freigegeben. Die Prüfung muss im Vollbildmodus durchgeführt werden. Audiovisuelle Dateien werden über einen Kopfhörer des Prüfungsteilnehmers abgespielt.
Die Prüfung erfolgt ausschließlich in der Prüfungssoftware. Nach Ablauf der vorgegebenen Zeit wird die Prüfung beendet. Prüfungsteilnehmer dürfen während der mündlichen Prüfung Stift und Papier verwenden. Die Notizen sind beim Prüfungszentrum zu entsorgen.
§ 17 Verstöße gegen die Prüfungsordnung – unerlaubte Hilfsmittel
Der/die Prüfende hat bei jeder Prüfung durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Prüfungsteilnehmende stets zu jeder Zeit und in allen Prüfungssituationen ausschließlich eine persönliche, eigenständige, individuelle, überprüfbare und seiner Leistungsfähigkeit entsprechende und ohne unerlaubte Hilfsmittel zustande gekommene Prüfungsleistung erbringt und hierbei weder täuscht noch eine Täuschung versucht.
Es liegt stets eine Täuschung vor, wenn Prüfungsteilnehmende zwar eine eigenständige und reguläre Prüfungsleistung vorspiegeln, bei deren Erbringung sich aber in Wahrheit unerlaubter Hilfe und/ oder Hilfsmittel bedient wurde. Allein die Existenz unerlaubter Hilfsmittel im Prüfungsraum reicht aus, um von einem Täuschungsversuch auszugehen.
Als unerlaubte Hilfsmittel gelten während der Prüfung und Prüfungsvorbereitung alle dinglichen Mittel oder Handlungen, die geeignet verwendet oder dazu objektiv oder subjektiv bestimmt sind, die Prüfung oder Teile derselben in anderer Weise als durch eine ausschließlich individuelle, persönlich-eigenständige und ausnahmslos Hilfsmittel freie sowie überprüfbare Leistung zu erbringen. Sobald die Prüfung startet, führt ein Verlassen des Bildschirmfensters (Mauszeiger oder Fokus), des Vollbildmodus oder des Raums zur sofortigen Beendigung der Prüfung.
Der Prüfungsteilnehmende wird vor Beginn der Prüfung auf die Bestimmungen des § 17 hingewiesen und erhält die Gelegenheit, etwa aus Unkenntnis mitgebrachte Hilfsmittel für die Dauer der Prüfung aus dem Prüfungsraum zu entfernen.
§ 18 Unerlaubte Hilfsmittel und Handlungen
18.1 Unerlaubte technische Hilfsmittel sind insbesondere, aber nicht abschließend:
Verwendung jeglicher Geräte oder Vorrichtungen, die zur Speicherung, Anzeige oder Übermittlung von Informationen geeignet sind oder die eine digitale oder analoge Kommunikation mit Dritten ermöglichen wie (z. B. Smartphones, Tablet, Mobiltelefone, Wearables wie Uhren oder Brillen mit Aufnahme-, Wiedergabe- und/oder Übertragungsfunktionen u. ä.), auch wenn auf diesen Geräten zum Zeitpunkt einer etwaigen Kontrolle keine entsprechenden Informationen gespeichert oder solche nicht nachweisbar sind.
18.2 Unerlaubte physische Hilfsmittel sind insbesondere, aber nicht abschließend:
- persönlichen Aufzeichnungen,
- Druck-Erzeugnisse wie Wörterbücher oder Poster an der Wand.
18.3 Unerlaubte Handlungen sind insbesondere, aber nicht abschließend:
- der Prüfungsteilnehmende beginnt eine Diskussion mit dem Prüfer,
- der Prüfungsteilnehmende stellt eine Frage während der Prüfung,
- der Prüfungsteilnehmende hält sich nicht an den zeitlichen Ablauf,
- der Prüfungsteilnehmende aktiviert einen Zoom Hintergrund,
- der Prüfungsteilnehmende verlässt den Zoom-Vollbildmodus,
- der Der Prüfungsteilnehmende erstellt Screenshots, Fotografien oder Abschriften der Prüfung,
- der Prüfungsteilnehmende liest die Prüfung laut vor,
- der Prüfungsteilnehmende verlässt den Schreibtisch und/oder den Raum,
§ 19 Verfahren bei außergewöhnlichen Vorkommnissen
Wenn der/die Prüfende den Eindruck hat, dass es zu einem Täuschungsversuch kommt, können die Schritte zur Herstellung einer sicheren Prüfungsumgebung (s. o.) wiederholt werden. Im Zweifel muss die Prüfung abgebrochen werden. Wenn die Internetverbindung einer Onlineprüfung abbricht, soll die Prüfung so bald wie möglich fortgesetzt werden. Es wird dabei mit der nächsten Aufgabe (Subtest) weitergemacht.
§ 20 Konsequenzen einer Täuschung
Prüfungsteilnehmende haben die Leistung selbständig zu erbringen. Bei schuldhaften Verstößen gegen die Prüfungsordnung, vor allem solchen, die den ordnungsgemäßen Prüfungsablauf gefährden, kann die Bellamundo UG Sanktionen verfügen, die zum Abbruch der Prüfung führen können.
Wer bei der Prüfung täuscht oder zu täuschen versucht, unerlaubte Hilfsmittel verwendet oder anderen gewährt, wird sofort von der Prüfung ausgeschlossen. In diesem Fall werden die Prüfungsleistungen nicht bewertet. Jeder Täuschungsversuch ist zu protokollieren. Die Entscheidung, Prüfungsteilnehmende auszuschließen, trifft der Prüfungsverantwortliche. Der Ausschluss ist unter Angabe der Gründe, die zum Ausschluss geführt haben, ausführlich im Abbruchprotokoll zu vermerken.
Wird eine Täuschung oder eine andere Störung des Prüfungsablaufs festgestellt, so erklärt die Bellamundo UG die jeweilige Prüfungsleistung für ungültig. Sofern über Einzelfälle hinaus Zweifel an der regelgerechten Prüfungsdurchführung bestehen, wird die Prüfung insgesamt nicht ausgewertet. Ein Erstattungsanspruch auf die Prüfungsgebühren besteht hierdurch nicht. Bei schwerwiegenden Täuschungen oder Täuschungsversuchen hat die Bellamundo UG das Recht, Prüfungsteilnehmende auch von künftigen Prüfungen auszuschließen.
§ 21 Fernbleiben am Prüfungstermin
Sollte der Prüfungsteilnehmende nicht pünktlich im Zoom Meetingraum/beim Prüfungszentrum erscheinen, gilt die Prüfung als nicht durchgeführt. Eine Erstattung bzw. Nichtberechnung der Prüfungsgebühr ist nicht möglich. Ausschließlich bei Vorlage eines ärztlichen Attests bis zu 24 Stunden vor Prüfungsbeginn wird von der Bellamundo UG im Ausnahmefall gestattet, den Prüfungstermin unentgeltlich zu verschieben. Bellamundo behält sich das Recht vor, dem Prüfungsteilnehmer eine Gutschein auszustellen.
§ 22 Prüfungsinhalt und -format
Aufbau, Inhalt, Ablauf und Bewertung der Prüfung werden von der Bellamundo UG festgelegt. Die Strukturen sind auf der jeweiligen Produktseite der Website einsehbar.
§ 23 Zeitlicher Umfang und Organisation
Die mündliche Prüfung findet nach der schriftlichen statt. Technische Vorbereitungen oder verspätetes Erscheinen gehören zur Prüfungszeit. Die Prüfung muss in der vorgegebenen Zeit erfolgen. Die Prüfungsstrukturen und Zeiten befinden sich auf den jeweiligen Produktseiten unseres Internetauftritts.
§ 24 Bewertungsmethoden
Multiple Choice Aufgaben werden maschinell über eine Software ausgewertet. Die Prüfungsleistungen der mündlichen Prüfung werden von zwei Prüfern unabhängig voneinander bewertet. Der Live-Prüfer wertet die mündliche Leistung während der Prüfung aus. Der Zweitprüfer wertet die mündliche Leistung anhand der Videoaufzeichnung der mündlichen Prüfung aus. Die Resultate von Freitextaufgaben werden durch einen Auswerter nach Prüfungsausschuss ausgewertet. Für Auswertungen ist eine gültige, von der Bellamundo UG erteilte Lizenz erforderlich. Die Lizenz wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer von der Bellamundo UG durchgeführten oder autorisierten Qualifizierungsmaßnahme erworben. Wer einen Prüfungsteilnehmenden in sechs vorangehenden Monaten der Prüfung unterrichtet hat, darf diese Person weder mündlich prüfen noch ihre schriftliche Leistung bewerten.
§ 25 Ermittlung Gesamtpunktzahl
Die Prüfungsergebnisse werden von der Bellamundo UG nach standardisierten Verfahren ermittelt. Zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl werden die in den einzelnen Prüfungsteilen erzielten Punkte addiert.
§ 26 Punkte, Prädikate und Bestehen der Prüfung
Diese Übersichten zeigen die auf Grundlage der Prüfungspunkte zu vergebenden Ergebnisse und Prädikate. Um die Prüfung zu bestehen, werden in jedem Unterabschnitt (Teil) mindestens 50% der Punkte benötigt. Zudem müssen sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung jeweils 60% der möglichen Höchstpunktzahl erreicht werden.
Notenschlüssel | C1 -Prüfung | B2 -Prüfung | B1 -Prüfung | A2-Prüfung | A1 -Prüfung |
Prozent | min. Punkte | min. Punkte | min. Punkte | min. Punkte | min. Punkte |
sehr gut | 243 | 270 | 270 | 54 | 54 |
gut | 216 | 240 | 240 | 48 | 48 |
befriedigend | 189 | 210 | 210 | 42 | 42 |
ausreichend | 162 | 180 | 180 | 36 | 36 |
§ 27 Ergebnismitteilung und Zertifikate
Wer eine Bellamundo Prüfung erfolgreich absolviert hat, erhält per E-Mail ein Zertifikat und per E-Mail einen Ergebnisbogen. Das Gesamtergebnis wird auf einem Gesamtauswertungsbogen zusammengefasst und innerhalb von 10 Tagen per E-Mail dem Prüfungsteilnehmenden mitgeteilt und bei erfolgreichem Bestehen auf das Zertifikat übertragen. Wer die Prüfung nicht besteht, erhält nur einen Ergebnisbogen. Der Ergebnisbogen ist ohne Unterschrift und Stempel und ist nicht für offizielle Zwecke geeignet.
Die Bellamundo UG hat die Verpflichtung, das Zertifikat zu unterzeichnen. Faksimilierte Unterschriften sind zulässig. Die Zertifikate mit einem Prüfungsdatum ab 01.11.2022 können unter www.bellamundo.world/verify auf ihre Echtheit überprüft werden. Die Zertifikate enthalten neben den persönlichen Daten auch die Ausweisnummer und die E-Mailadresse, die bei der Terminbuchung angegeben wurde.
§ 28 Einsprüche
Prüfungsteilnehmende können innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Prüfungsergebnisse unter https://www.bellamundo.world/einspruch/ Einspruch gegen die Durchführung der Prüfung erheben, wenn sie einen Verstoß gegen die gültigen Prüfungsregularien feststellen. Der Antrag muss begründet werden. Das bloße Nichterreichen einer bestimmten Punktzahl gilt nicht als Begründung. Die Entscheidung über den Einspruch liegt bei der Bellamundo UG.
Wenn Sie mit dem Ergebnis der Prüfung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 7 Tagen unter https://www.bellamundo.world/einspruch/ nach Erhalt der Prüfungsergebnisse Einspruch erheben. Die Überprüfung der Ergebnisse ist kostenpflichtig. Das Entgelt für die Bearbeitung des Antrages inkl. der Überprüfung eines einzelnen Subtests beträgt 75,00 €.
§ 29 Archivierung und Verfügbarkeit der Ergebnisse
Die Bellamundo UG archiviert die für die Bewertung maßgeblichen Prüfungsunterlagen für eine Dauer von 24 Monaten nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse (Ausstellungsdatum des Zertifikats bzw. des Ergebnisbogens). Das Prüfungsergebnis jedes Teilnehmenden wird für eine Zeitdauer von 5 Jahren archiviert. Während dieser Zeit hat der Prüfungsteilnehmende einen Anspruch auf kostenpflichtige Zweitausstellung des Zertifikats bzw. des Ergebnisbogens. Die Herausgabe der Prüfungsmaterialien und Lösungsschlüssel – auch als Kopie – ist ausgeschlossen.
§ 30 Gültigkeit der Prüfungsergebnisse
Die Gültigkeit ist unbegrenzt.
§ 31 Datenschutz und Öffentlichkeit der Prüfungen
Alle an der Durchführung der Prüfung Beteiligten sind zur Geheimhaltung und zur Einhaltung nationaler und internationaler Datenschutz-Vorschriften verpflichtet. Die personenbezogenen Daten der Prüfungsteilnehmenden dürfen zu keinen anderen als zu Zwecken der Prüfungsdurchführung und -auswertung verwendet werden. Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Hospitationen sind für lizenzierte Prüfende mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Bellamundo UG möglich, sofern sie die Teilnehmenden nicht selbst unterrichtet haben. Ton- und Bildaufzeichnungen einer Prüfung sind nicht erlaubt.
§ 32 Verschwiegenheit und Geheimhaltung
Die Mitglieder der Prüfungskommission bewahren über alle Prüfungsvorgänge und Prüfungsergebnisse gegenüber Dritten Stillschweigen. Alle Prüfungsunterlagen sind vertraulich. Sie unterliegen der Geheimhaltungspflicht und werden unter Verschluss gehalten.
§ 33 Qualitätssicherung
Die gleichbleibend hohe Qualität der Prüfungsdurchführung wird durch regelmäßige Kontrollen der schriftlichen und mündlichen Prüfung im Rahmen von Hospitationen sowie durch Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen sichergestellt. Es erfolgen regelmäßige statistische Analysen der Ergebnisse. Prüfungsteilnehmende erklären sich damit einverstanden. Die Ergebnisse werden zur ständigen Verbesserung der Prüfungen herangezogen.
§ 34 Prüfer – Aufgaben, Qualifikation und Schulung
Prüfer überwachen die schriftliche Prüfung und führen die mündliche Prüfung durch. Prüfer bewerten die mündliche Leistung der Prüfungsteilnehmenden nach den Bewertungskriterien von Bellamundo. Dazu ist eine gültige, von Bellamundo erteilte Prüferlizenz für das jeweilige Prüfungsniveau notwendig. Die Lizenz wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer von Bellamundo durchgeführten Qualifizierungsmaßnahme erworben. Bellamundo hat das Recht, die Lizenz bei Verstößen gegen Standards, Ethik und Professionalität, Nichteinhaltung von Richtlinien oder fehlender Aktualisierung von Kenntnissen zu widerrufen.
§ 35 Auswerter- Aufgaben, Qualifikation und Schulung
Ein Auswerter bewertet die in der Prüfung erbrachten Schreibleistungen (Subtest schriftlicher Ausdruck) und die mündliche Leistung nach den Bewertungskriterien von Bellamundo. Dazu ist eine gültige, von Bellamundo erteilte Auswerterlizenz für das jeweilige Prüfungsniveau notwendig. Die Lizenz wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer von Bellamundo durchgeführten Qualifizierungsmaßnahme erworben. Bellamundo hat das Recht, die Lizenz bei Verstößen gegen Standards, Ethik und Professionalität, Nichteinhaltung von Richtlinien oder fehlender Aktualisierung von Kenntnissen zu widerrufen.
Auswerter und Prüfer müssen folgende Mindestqualifikation erfüllen:
- Hochschulabschluss in Deutsch als Fremdsprache
- Hochschulabschluss Deutsch als Zweitsprache in Deutschland
- Hochschulabschluss und einschlägig anerkannte Hochschulzertifikate DaF/DaZ
- 1. oder 2. Staatsexamen / Lehrbefähigung Deutsch
- Hochschulabschluss Germanistik
- Hochschulabschluss Übersetzer
- 2. Staatsexamen Lehramt