Fehlinformationen
Fehlinformation: Die Zertifizierung, über die Bellamundo verfügt, wird bisher nur von Bellamundo genutzt. Daher ist diese nicht ausreichend zur Feststellung eines Sprachniveaus.
Fehlinformation: Bellamundo ist kein zertifizierter Sprachkursträger. (z.B. AZAV-zertifiziert) und deshalb sind die Zertifikate untauglich.
Fehlinformation: Bellamundo Prüfungen und Zertifikate sind wegen einer fehlenden Zertifizierung als Sprachnachweis untauglich.
Fehlinformation: Die ISO 29992-Norm ist auf betriebswirtschaftlichen Kriterien ausgerichtet. Deshalb kann ihre Anwendung und die entsprechende Zertifizierung nicht als Beleg für Prüfungsqualität herangezogen werden.
Fehlinformation: Bellamundo ist nur ein kleines unbekanntes Unternehmen. Deswegen sind die Prüfungen und Zertifikate für den Sprachkompetenznachweis untauglich.
Fehlinformation: Der Europäische Referenzrahmen ist im Eigentum der ALTE und darf nicht von Bellamundo verwendet werden. Die Angabe, dass Bellamundo Deutschprüfungen gemäß dem GER durchführt ist daher unzulässig und daher sind die Zertifikate von Bellamundo als Sprachnachweis untauglich.
Fehlinformation: Bellamundo ist nicht vom BAMF zertifiziert und daher ist die Qualität der Prüfungen minderwertig und die Zertifikate als Sprachkompetenznachweis untauglich.
Bellamundo Zertifikate sind als Sprachnachweis ungenügend, weil die Organisation DeuZert kein Mitglied der ALTE ist.
Fehlinformation: Eine Zertifizierung von Prüfungsanbietern muss durch Mitglieder der ALTE erfolgen.
Fehlinformation: Bellamundo ist nicht „Telc zertifiziert“. “Die Prüfungen von Bellamundo sind nicht nach dem Telc Standard und daher sind die Zertifikate von Bellamundo als Sprachkompetenznachweis untauglich.