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Wissenswertes für Zertifikatsempfänger

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Vorabinformation: Wissenswertes für die Empfänger von Bellamundo-Sprachzertifikaten

Als Empfänger eines GER-Sprachzertifikats ist es Ihnen wichtig, einen zuverlässigen – mittels Prüfung erworbenen – Nachweis über die Sprachkompetenz und das Sprachniveau des Zertifikatsinhabers zu erhalten.

Um diese Zuverlässigkeit sicherzustellen, müssen Prüfungen bestimmte Anforderungen zur Kompetenzbewertung in Form von zentralen Gütekriterien wie Objektivität, Validität und Reliabilität erfüllen. Der Prüfungsanbieter muss über Kompetenzen im Bereich Prüfungsentwicklung, -analyse, Bewertung und Durchführung verfügen sowie über Fachwissen, pädagogische Kenntnisse, Testdesign und -methodik, Datenanalyse, technisches Know-how, rechtliche Kenntnisse, Kundenkommunikation und Qualitätsmanagement. Eine AZAV- Zertifizierung oder eine BAMF-Integrationskursträgerschaft sind übrigens kein Nachweis dafür, dass das Unternehmen in der Lage ist, Prüfungen zu entwickeln, durchzuführen und zu bewerten.

Zur Realisierung dieser Anforderungen verwendet Bellamundo die Norm ISO 29992. Diese Norm bietet den Rahmen, um ein standardisiertes System für die Entwicklung, Durchführung und Bewertung von Lernereignissen in einem Unternehmenskontext umzusetzen.

Bellamundo hat sich bei der Definition des zu bewertenden Kompetenzbereichs (gemäß ISO 29992 frei wählbar) auf Deutschkompetenzen festgelegt und zur Skalierung der Bewertungsergebnisse den Europäischen Referenzrahmen für Sprachen gewählt. Diese Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf die gemäß der Norm festzulegenden Kompetenzanforderungen für Prüfungsentwickler, Prüfer und Bewerter sowie auf den gesamten Prozess der Prüfungsentwicklung und -bewertung.

Um den Einsatz eines standardisierten Prüfungssystems nachzuweisen, ist es sinnvoll zusätzlich eine übergeordnete Instanz für die Qualitätssicherung einzubeziehen.

Eines der gängigsten und insbesondere durch den TÜV oder die ISO 9001 bekannten Systeme zur Qualitätssicherung in Deutschland basiert auf einem bewährten Prinzip: Norm > Umsetzung der Norm > Durchführung eines Audits zur Überprüfung der Konformität > Überprüfung des Auditberichts durch die Zertifizierungsstelle > Ausstellung eines Qualitätssiegels.

In Deutschland vertrauen wir seit Jahren auf dieses etablierte System, das durch klare Normen, deren konsequente Umsetzung und regelmäßige Überprüfungen sicherstellt, dass hohe Standards eingehalten werden.

Dieses Verfahren sorgt dafür, dass Qualität nicht nur versprochen, sondern durch unabhängige Audits und Zertifizierungen auch nachgewiesen wird.

Die Qualitätssicherung durch die Konformitätsüberprüfung der ISO 29992 erfolgt bei Bellamundo durch jährliche, mehrtägige Audits, die von der Zertifizierungsstelle DeuZert durchgeführt werden. Für jeden einzelnen Normpunkt (derzeit 73 Einzelanforderungen) erstellt Bellamundo eine schriftliche Argumentation, die erklärt, wie dieser Punkt konkret umgesetzt und erfüllt wird. Diese Argumentation wird von DeuZert überprüft. Zudem werden Nachweise bereitgestellt, um zu belegen, warum und wie die Anforderungen erfüllt werden. Diese Nachweise können Dokumente, Software, Berechnungen, Analysen, Apps, Webseiten oder andere Belege umfassen.

Die DeuZert ist eine weltweit anerkannte und Dakks-akkreditierte Zertifizierungsstelle aus Deutschland und damit auf demselben Level wie der TÜV oder die Dekra.

Die DeuZert arbeitet nach den strengen Anforderungen der ISO/IEC 17065 um die Integrität, Glaubwürdigkeit und Akzeptanz ihrer Zertifizierungen zu gewährleisten und verfügt über ausgewiesene, international anerkannte Bildungsexperten mit über 20 Jahren Erfahrung als Prüfer, Auditor und Gutachter für Qualitätsanforderungen an Bildungsprodukte, -dienstleistungen und Bildungsdienstleister.

Fazit: Die Anwendung des Systems gemäß der ISO 29992-Norm sowie die Qualitätssicherung durch DeuZert resultieren in objektiven, validen und reliablen Prüfungen – sowohl hinsichtlich der Aufgaben und Items als auch der Prozesse, insbesondere in Bezug auf die Prüfungssicherheit. Dadurch wird eine zuverlässige Kompetenzfeststellung der im Zertifikat ausgewiesenen Person gewährleistet.

Verbreitete Missverständnisse hinsichtlich der Qualität von Sprachnachweisen

In unserer Kommunikation mit verschiedenen Institutionen sind zahlreiche Falschaussagen in Bezug auf die Qualität von Sprachnachweisen aufgetreten. Diese Missverständnisse sind häufig so gravierend falsch formuliert, dass sie darauf hindeuten, dass ein grundlegendes Verständnis zu dem Thema fehlt. Ein solides Wissen über Standards, Gleichwertigkeit, Qualität und rechtliche Rahmenbedingungen von verantwortlichen Personen ist jedoch entscheidend, um faire, unwillkürliche und nicht diskriminierende Entscheidungen hinsichtlich der Wertigkeit von Sprachnachweisen standardisierter Prüfungsanbieter zu treffen.

Richtigstellung:

Die Aussage, dass ein Anbieter von Deutschprüfungen „GER-verifiziert“ sein muss, ist unzutreffend, da der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER oder CEFR auf Englisch) kein offizielles Zertifizierungsorgan ist. Der CEFR ist ein Rahmenwerk, das Sprachkompetenzen in sechs Niveaustufen (A1 bis C2) definiert, um Sprachkenntnisse international einheitlich zu bewerten. Die Struktur des CEFR dient der Einordnung und Vergleichbarkeit von Sprachkompetenzen, bildet aber keine Grundlage für eine offizielle Verifizierung oder Zertifizierung der Sprachprüfungen selbst.

Sprachtests wie TOEFL, IELTS oder telc richten ihre Bewertung zwar am CEFR aus, um die Testniveaus transparent und vergleichbar zu gestalten, jedoch erfolgt keine formale „Verifizierung“ durch den CEFR. Stattdessen entwickeln die Prüfungsanbieter ihre Tests unabhängig und gewährleisten intern, dass sie den CEFR-Standards gerecht werden. Diese Ausrichtung ermöglicht es den Lernenden, ihre Sprachkompetenz anhand international anerkannter Standards nachzuweisen, ohne dass eine externe Verifizierung durch den CEFR nötig wäre.

Siehe hierzu:

https://europass.europa.eu/en/what-common-european-framework-languages-cefr
https://cefr.eu/what-is-the-cefr/

Richtigstellung:

Die genannten Unternehmen sind Prüfungsanbieter, die Prüfungen entwickeln, durchführen und bewerten. Sie fungieren jedoch nicht als Zertifizierungsstellen für andere Prüfungsanbieter und haben auch nicht den Status einer Zertifizierungsstelle und sie haben auch kein privates Zertifizierungsprogramm. Oftmals bieten diese Anbieter jedoch Lizenz-Modelle an, die es Partnern ermöglichen, Prüfungen an weiteren Standorten abzuhalten. Diese Standorte oder ausführenden Unternehmen sind jedoch dadurch nicht nach TELC-, Goethe- oder ÖSD-Standards zertifiziert. So etwas gibt es schlichtweg nicht.

Die nationalen Akkreditierungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland ist die Dakks, welche Zertifizierungsstellen akkreditiert.  Die Liste der akkreditierten Zertifizierungsstellen kann hier eingesehen werden. https://www.dakks.de/de/akkreditierte-stellen-suche.html

Weder Telc, noch Goethe oder ÖSD befinden sich auf dieser Liste. Die Zertifizierungsstelle von Bellamundo – die DeuZert – hingegen schon.

Richtigstellung:

Telc (The European Language Certificates) ist kein allgemeiner Standard, sondern eine Organisation, die ein eigenes Bewertungssystem für Sprachprüfungen entwickelt hat. Dieses System orientiert sich an den Niveaustufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) von A1 bis C2. Telc bietet daher eine breite Palette an Sprachprüfungen an, die den GER-Niveaus entsprechen, und stellt auf dieser Basis Zertifikate aus. Allerdings bedeutet das Telc-Lizenzierungsmodell nicht, dass die lizenzierten Institutionen selbst eine Zertifizierung oder umfassende Befähigung zur Entwicklung oder Durchführung von Sprachprüfungen besitzen. Stattdessen erlaubt die Lizenzierung Schulen und Unternehmen, Telc-Prüfungen unter Einhaltung der Telc-Qualitätsstandards durchzuführen.

Siehe hierzu:

https://en.wikipedia.org/wiki/The_European_Language_Certificates

Richtigstellung:

Bildungseinrichtungen, die Integrations- und Berufssprachkurse anbieten, benötigen eine AZAV-Zertifizierung, um vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugelassen zu werden. Diese AZAV-Zertifizierung bezieht sich auf ein Qualitätsmanagementsystem, das Anforderungen an Bildungsanbieter im Bereich der Arbeitsförderung regelt. Damit dürfen diese Träger Integrationskurse durchführen und abrechnen, was jedoch nicht bedeutet, dass es eine Fachkompetenz zur Entwicklung und Bewertung von Sprachprüfungen gibt. Die AZAV-Zertifizierung legt vielmehr Wert auf organisatorische und qualitätssichernde Standards für Weiterbildung und Sprachkurse, während die Fachkompetenz in der Prüfungsgestaltung hierbei keine explizite Rolle spielt.

Viele dieser Sprachkursträger kooperieren mit externen Prüfungsanbietern und erhalten so die Lizenz zur Durchführung von Prüfungen. Allerdings verfügen sie dadurch nicht automatisch über die fachliche Qualifikation zur eigenständigen Entwicklung und Bewertung von Sprachprüfungen.

Siehe hierzu:

https://de.wikipedia.org/wiki/Akkreditierungs-_und_Zulassungsverordnung_Arbeitsf%C3%B6rderung

https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/TraegerLehrFachkraefte/TraegerIntegrationskurse/Organisatorisches/Zulassungsverfahren/zulassungsverfahren-node.html

Richtigstellung:

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fungiert nicht als Zertifizierungsstelle für Sprachschulen oder Institutionen, die Deutschprüfungen anbieten. Stattdessen werden Bildungseinrichtungen, die BAMF-Träger werden möchten dies mittels Antragsverfahren beim BAMF. Eine zentrale Voraussetzung hierfür ist die AZAV-Zertifizierung (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung). Diese hat jedoch auch nichts mit Prüfungen zu tun.

Richtigstellung:

Die ISO 29992 ist ein internationaler Standard, der die Entwicklung, Durchführung und Bewertung von Prüfungen regelt. Im Gegensatz zu betriebswirtschaftlich orientierten Normen konzentriert sich die ISO 29992 auf Prüfprozesse. Die Einhaltung dieser Norm erfordert Unternehmensprozesse, die auf die Sicherstellung von Qualität abzielen. Dies wird bereits im Inhaltsverzeichnis der Norm deutlich.

https://www.bellamundo.world/qualitaet

Richtigstellung:

Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER) bietet umfassendes und frei zugängliches Wissen zur Bewertung von Sprachkenntnissen. Er wurde entwickelt, um Lernenden, Lehrenden und Bildungseinrichtungen zu helfen, Sprachkenntnisse transparent und vergleichbar zu bewerten. Der GER ist für jeden zugänglich, der an der Verbesserung und Beurteilung sprachlicher Fähigkeiten interessiert ist, und unterstützt die individuelle sprachliche Entwicklung sowie die Harmonisierung von Sprachunterricht und -bewertung in Europa. Die Prinzipien und Richtlinien des GER sind leicht zugänglich und können in verschiedenen Bildungskontexten flexibel angewendet werden, wodurch ein international anerkanntes Standardsystem für Sprachkompetenz geschaffen wird.

Siehe hierzu:

https://www.coe.int/en/web/common-european-framework-reference-languages

Richtigstellung:

Die DeuZert ist eine Zertifizierungsstelle, die durch die nationale Akkreditierungsstelle (Dakks) akkreditiert wurde, die somit spezielle Konformitätsbewertungstätigkeiten nach europarechtlichen Maßstäben (Verordnung (EG) Nr. 765/2008) durchführen darf. Die ALTE ist – untechnisch gesprochen – eine “Zertifizierungsstelle”, dies jedoch nicht im Sinne des europäischen Konformitätsbewertungsrechts ohne übergeordnete Kontrollinstanz. Die beiden Vereinigungen sind allerhöchstens auf dem gleichen „hierarchischen Level” – eine Mitgliedschaft der einen Organisation in der anderen Organisation macht keinen Sinn. Mitglieder der ALTE sind Sprachschulen, nicht Zertifizierungsstellen. Die DeuZert hat kein Mitgliedssystem.

Richtigstellung:

Die ALTE (Association of Language Testers in Europe) ist eine Vereinigung von Sprachschulen mit Sitz in Cambridge, England. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die Standardisierung und Qualitätskontrolle von Sprachlernprozessen zu fördern. Obwohl sie als eine Art Zertifizierungsstelle betrachtet werden kann, handelt es sich hierbei nicht im Sinne des deutschen oder europäischen Konformitätsbewertungsrechts. Die ALTE ist nicht von einer nationalen Akkreditierungsstelle, wie der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS), akkreditiert und kann somit nicht als akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle fungieren.

Mitglieder der ALTE treten bei, indem sie einen Mitgliedsantrag stellen, der angenommen werden kann. Diese Mitglieder, ob einfaches Mitglied, Vollmitglied oder Mitglied mit einem Qualitätssiegel, werden hierdurch jedoch keine Zertifizierungsstellen, die in der Lage sind, andere Mitglieder, Sprachschulen oder Wettbewerber ohne Mitgliedschaft zu zertifizieren.

Siehe hierzu:

https://www.alte.org/

Zertifikat auf Echtheit überprüfen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten uns herzlich für Ihren Besuch auf unserer Webseite bedanken. Wir gehen davon aus, dass Sie in digitaler Form ein Zertifikat von einem unserer Prüfungsteilnehmer erhalten haben, um sein Sprachniveau nachvollziehen zu können.

Wir möchten darauf hinweisen, dass in jüngster Zeit eine Zunahme von Anbietern festzustellen ist, die Sprachzertifikate sowohl von Bellamundo als auch von Wettbewerbern zum Kauf anbieten oder gefälschte Zertifikate vertreiben. Es gibt Fälle, in denen Unterschriften und Stempel in betrügerischer Absicht nachgeahmt werden. Daher bieten wir ab sofort Institutionen, die das Zertifikat entgegengenommen haben, die Möglichkeit, die Authentizität von Sprachzertifikaten sowie die darin verzeichneten Ergebnisse online zu überprüfen (verifizieren).

Bitte füllen Sie nun das Formular aus und senden es ab. Sie werden anschließend weitergeleitet. Geben Sie dann die erforderlichen Daten aus dem Zertifikat ein und klicken Sie auf “Bestätigen”. Klicken Sie dann im unteren Bereich auf “Zertifikat Verifizierung” und dann auf den Namen des Prüfungsteilnehmers.

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